Eine verstopfte oder verschlammte Abwasserleitung macht sich selten rechtzeitig bemerkbar: Erst läuft das Wasser langsamer ab, dann riecht es, am Ende steht der Rückstau im Keller oder in der Halle. Wir reinigen Rohr- und Kanalleitungen für private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen — planbar, mit festen Terminen statt Notdienst-Zuschlägen.
Die Überprüfung des Kanalnetzes ist kein Wartungsvertrag, den man abschließt — sie ist eine gesetzliche Anforderung, die bei Unternehmen wiederkehrend anfällt: die Selbstüberwachung nach SüwVO Abw NRW. Geprüft werden Ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit, Zustand und Funktionsfähigkeit. Wir übernehmen diese Prüfung komplett — mit nur einem Ablauf und einem Ansprechpartner:
- Anforderungen klären: Wir prüfen für Sie die örtliche Abwassersatzung, die Fristen und den Prüfumfang, der für Ihr Objekt gilt.
- TV-Inspektion: Befahrung Ihrer Leitungen mit Kamera-/Fahrwagentechnik (TV-Inspektion).
- Reinigung: Im Zuge der Prüfung werden die Kanäle auch gereinigt — beides gehört in denselben Arbeitsgang.
- Zustands- und Funktionsprüfung: durchgeführt von Sachkundigen, die in der Landesliste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) geführt sind (Dichtheitsprüfung).
- Dokumentation: fester Bestandteil der Prüfung, nicht Zusatzleistung.
Wichtig zur Reichweite: Die SüwVO ist Landesrecht in Nordrhein-Westfalen — die Zustands- und Funktionsprüfung nach SüwVO führen wir deshalb ausschließlich in NRW durch. Reinigung, TV-Inspektion und Sanierung bieten wir darüber hinaus auch in Rheinland-Pfalz und Hessen an.
Termine bündeln: Stehen bei Ihnen mehrere Leistungen an, lässt sich vieles zusammenlegen — das klären wir individuell für Ihr Objekt. Ein Beispiel: Bei der Generalinspektion einer Abscheideranlage prüfen wir die Zu- und Ablaufleitungen ohnehin per TV-Inspektion; dabei lassen sich weitere Leitungen mit befahren (Abscheiderservice).