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Flächensanierung

Fachgerechte Sanierung von Fett-, Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheidern gem. WHG

Wenn in einer Ihrer Abscheideranlagen Schäden oder Undichtigkeiten entdeckt werden, etwa im Rahmen der Generalinspektion oder Wartung, ist Laudon Ihr Partner für eine fachgerechte Sanierung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das gilt genauso für die Sanierung umgebender Abwasserbauwerke. Ergänzend werden wir auch im Rahmen von Flächensanierungen tätig.


Abscheider-Sanierung mit Laudon – das bieten wir Ihnen

Für eine möglichst wirtschaftliche und kostengünstige Sanierung stehen uns verschiedene Techniken, Verfahren und Materialien zur Verfügung. Diese können auch für Bauwerkssanierungen angewendet werden. Je nach Abscheider-Art (Öl-, Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheider) kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz, die den speziellen Anforderungen gerecht werden.

Neben den Abscheidern selbst werden auch undichte Zulaufleitungen von uns saniert und in Stand gesetzt. Nach Abschluss der Sanierung erfolgt eine frische Überprüfung der Abscheideranlage (Nachprüfung), um den Erfolg der Sanierungsmaßnahmen abzusichern.


Ihre Laudon-Vorteile in Kürze

  • Professionelle Sanierung nach WHG
  • Wirtschaftliche und kostengünstige Lösungen
  • Einsatz von Materialien mit WHG- bzw. DIBt-Zulassung

Flächensanierung (Riss- und Fugenabdichtung)

Überall da, wo Öl anfällt und Abscheider zum Einsatz kommen, übernehmen wir auf Wunsch auch die Sanierung von Flächen und Fugen für Sie. Dabei beachten wir selbstverständlich die Anforderungen der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

Welche Flächen kommen für eine Sanierung in Betracht?

  • Befüllflächen
  • Umschlagflächen
  • Tankstellenflächen
  • Waschplätze
  • Lagerstätten

Was ist besonders zu beachten?

Je nach Schadensbild geht es bei der Flächensanierung im Zusammenhang mit Abscheidern darum, Fugen ölbeständig abzudichten und Risse in Betonflächen abzudichten oder zu sanieren. Dehnfugen müssen dauerhaft elastisch bleiben und eine passende 2-Flankenhaftung sicherstellen. Wenn Betonoberflächen wegen Schäden neu versiegelt werden, darf nur zugelassenes Material verwendet werden. Unsere Experten haben dafür eine spezielle Produktschulung erhalten.

Falls die sanierte Fläche unter die AwSV fällt, muss sie nach der Sanierung von einem Sachverständigen abgenommen werden, bevor sie wieder bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

Sie haben Sanierungsbedarf?

Unsere Experten sind für Sie da. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

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