Immer dann, wenn ein Abscheider nicht mehr weiter betrieben werden soll, ist eine fachgerechte Stilllegung gefragt. Art und Umfang der notwendigen Arbeiten werden von der zuständigen Behörde vorgegeben.
Wir übernehmen die Abwicklung für Sie, führen die Abstimmung mit der Behörde durch und binden je nach Bedarf kompetente Partnerunternehmen ein. Dabei gibt es zwei Varianten für die Stilllegung und den damit verbundenen Leistungsumfang – je nachdem, was die Behörde entscheidet: