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Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen in NRW — Dichtheit, Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen und dokumentieren

Undichte Abwasser- und Grundleitungen sind mehr als ein technisches Ärgernis: Austretendes Schmutzwasser gefährdet Boden und Grundwasser und kann teure Folgeschäden nach sich ziehen. Ob und wann eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist, richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) sowie den technischen Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610.

Wir prüfen Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit, Zustand und Funktionsfähigkeit — für private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Kommunen im Hausanschlussbereich sowie Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen. Die Zustands- und Funktionsprüfung führen bei uns Sachkundige durch, die in der Landesliste des LANUK geführt sind; Sie erhalten das Ergebnis dokumentiert — mit Prüfprotokoll und LANUK-Bescheinigung.

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Was ist eine Dichtheitsprüfung — und warum ist sie wichtig?

Bei der Dichtheitsprüfung wird nachgewiesen, dass eine Abwasserleitung dicht ist — dass also weder Abwasser nach außen austritt noch Grund- oder Fremdwasser eindringt. Im Sprachgebrauch der SüwVO Abw NRW heißt das Zustands- und Funktionsprüfung: Geprüft wird nicht nur die Dichtheit, sondern auch Zustand und Funktionsfähigkeit der Anlage.

Unser fachlicher Rahmen ist die Grundstücksentwässerung nach DIN 1986-30 — der Bereich zwischen Gebäude und öffentlichem Kanal. Wir prüfen sowohl Grundleitungen im und am Gebäude als auch die weiterführenden Kanäle auf dem Grundstück; genau für diesen Bereich führen wir das RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung.

Die Prüfung erfüllt zwei Zwecke: den Umwelt- und Gewässerschutz — undichte Leitungen belasten Boden und Grundwasser — und den Werterhalt der Immobilie, denn unentdeckte Leckagen führen zu Unterspülungen, Rückstau und teuren Folgeschäden. Für viele Betreiber ist sie zugleich eine rechtliche Pflicht.

Welche Prüfverfahren gibt es? Wasserdruck (W) und Luftdruck (L)

Für die eigentliche Prüfung kommen nach den technischen Regelwerken grundsätzlich zwei Verfahren in Betracht; welches zulässig oder sinnvoll ist, hängt von Leitungsart, Material und Aufgabenstellung ab. Wir setzen beide Verfahren ein und wählen nach den Gegebenheiten vor Ort. Häufig geht eine optische Untersuchung per TV-/Kanalinspektion voraus, um Verlauf und Zustand der Leitung überhaupt erst zu erfassen.

Wasserdruckverfahren (W) — Prüfung mit Wasser

Beim Wasserdruckverfahren wird der abgesperrte Leitungsabschnitt mit Wasser geprüft. Es ist das Verfahren, mit dem wir in der Regel prüfen.

Luftdruckverfahren (L) — Prüfung mit Luft

Beim Luftdruckverfahren erfolgt die Prüfung mit Luft. Ob es zum Einsatz kommt, richtet sich nach Leitungsart, Material und Aufgabenstellung — wir wählen es je nach den Gegebenheiten vor Ort.

Wer darf eine Dichtheitsprüfung durchführen? — Sachkunde nach SüwVO Abw NRW

Die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen nach SüwVO Abw NRW darf nicht jeder Betrieb erledigen — sie setzt eine anerkannte Sachkunde voraus. Das Land Nordrhein-Westfalen führt dafür über das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) eine Landesliste der anerkannten Sachkundigen. Diese Anerkennung ist personenbezogen — sie hängt an der jeweiligen sachkundigen Person und ihrer Qualifikation, nicht an einer Firmenadresse.

Bei uns führen Sachkundige die Prüfung durch, die in dieser Landesliste des LANUK geführt sind. Unser Personal ist entsprechend qualifiziert und nimmt stetig an Weiterbildungen teil — in einem Feld, in dem sich Regelwerke und Prüfanforderungen regelmäßig weiterentwickeln, ist das die Voraussetzung dafür, dass eine Prüfung auch morgen noch trägt.

Für Sie als Betreiber heißt das: Sie müssen nicht selbst recherchieren, ob der ausführende Betrieb die formalen Voraussetzungen erfüllt — und Sie erhalten eine Prüfung, deren Unterlagen nach den aktuellen Regularien erstellt sind.

Wie läuft eine Dichtheitsprüfung ab?

  1. Anfrage & Aufnahme: Sie schildern Objekt, Leitungsart und Anlass — Betreiberpflicht, Kauf/Verkauf oder Verdacht auf eine Undichtigkeit. Wir klären die für Ihr Objekt geltende Anforderung (Abwassersatzung, Fristen, Prüfumfang) und stimmen den Umfang mit Ihnen ab.
  2. Optische Voruntersuchung: In der Regel sinnvoll ist zunächst eine TV-Inspektion, um Verlauf, Nennweiten, Längen und Zustand zu erfassen — ausgewertet mit WinCan VX, beurteilt nach Bilderreferenzkatalog, klassifiziert nach DIN EN 13508-2.
  3. Reinigung (falls nötig): Eine aussagekräftige Prüfung setzt eine ausreichend saubere Leitung voraus — dafür stehen Hochdruckspülung und bei Verwurzelung Fräs-/Wurzelschnitt zur Verfügung (Rohr- & Kanalreinigung).
  4. Durchführung der Prüfung: Der zu prüfende Abschnitt wird abgesperrt und geprüft — in der Regel mit dem Wasserdruckverfahren, je nach Gegebenheiten auch mit dem Luftdruckverfahren. Die Prüfung führen Sachkundige aus der LANUK-Landesliste durch.
  5. Auswertung & Unterlagen: Sie erhalten Prüfprotokoll und LANUK-Bescheinigung zur Zustands- und Funktionsprüfung sowie aus der Inspektion Bericht, Video, Fotos und Lageplan/Skizze — fundierte Nachweise nach den aktuellen Regularien.
  6. Empfehlung bei Undichtigkeit: Wird eine Leckage festgestellt, schlagen wir eine geeignete, in der Regel grabenlose Sanierung vor — mit Schlauchliner oder Kurzliner/Partliner (Kanalsanierung).

Wir arbeiten planbar, mit festen Terminen statt Notdienst-Zuschlägen: Sie wissen vorher, wann geprüft wird und was gemacht wird.

Unser Einzugsgebiet: Für Dichtheitsprüfungen sind wir ab unserem Standort Weilerswist im Umkreis von rund 40 Kilometern regelmäßig unterwegs — in Köln, Bonn und Euskirchen, im Rhein-Erft-Kreis mit Erftstadt, Brühl, Hürth und Kerpen sowie in Düren, Bornheim und Zülpich. Die Zustands- und Funktionsprüfung nach SüwVO Abw ist NRW-Landesrecht — sie führen wir ausschließlich in Nordrhein-Westfalen aus; Reinigung, TV-Inspektion und Sanierung bieten wir darüber hinaus auch in Rheinland-Pfalz und Hessen an. Anfahrt und Prüftermin stimmen wir vorab mit Ihnen ab; ein fester Ansprechpartner begleitet Ihren Auftrag von der Aufnahme bis zur Dokumentation.

Wovon die Kosten abhängen

Eine Preisliste führen wir nicht; kalkuliert wird nach Aufmaß. Den Aufwand bestimmen die Leitungslänge, die Zugänglichkeit, die Anzahl der Prüfabschnitte, eine gegebenenfalls notwendige Vorreinigung und das Prüfverfahren. Eine einzelne, gut zugängliche Leitung bedeutet spürbar weniger Aufwand als ein verzweigtes Netz auf einem Betriebsgelände; deshalb erstellen wir das Angebot erst nach einer kurzen Aufnahme. Abgerechnet wird zuschlagsfrei und ohne versteckte Kosten. Das Angebot selbst ist kostenlos. Fordern Sie es über das Formular unten an; es ist bereits auf „Rohr- & Kanalservice“ vorausgewählt.

Ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht? SüwVO Abw NRW im Überblick

Eine bundeseinheitliche Pflicht zur wiederkehrenden Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen gibt es nicht — die Regelungen sind Ländersache und oft kommunal ausgestaltet. In Nordrhein-Westfalen ist die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) der zentrale Rahmen: Sie verpflichtet Betreiber privater Abwasserleitungen unter bestimmten Voraussetzungen dazu, Zustand und Dichtheit prüfen und dokumentieren zu lassen. Besonders relevant sind dabei in der Regel:

  • Leitungen in Wasserschutzgebieten — hier gelten meist strengere Anforderungen.
  • Gewerbliches/industrielles Abwasser — für Leitungen, die anderes als häusliches Schmutzwasser führen, greifen in der Regel eigene, oft strengere Anforderungen.
  • Neubau und wesentliche Änderungen — bei Errichtung ist die Dichtheit vor Inbetriebnahme nachzuweisen (siehe DIN EN 1610).

Die konkreten Fristen und der Prüfumfang hängen von der jeweiligen Kommune und der Art des Abwassers ab und werden häufig über die örtliche Abwassersatzung geregelt — wir nennen bewusst keine pauschale Jahreszahl. Welche Abwassersatzung für Ihr Objekt einschlägig ist, welche Fristen daraus folgen und welchen Prüfumfang Ihre Anlage braucht, klären wir im Rahmen der Beauftragung. Diese Klärung ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die SüwVO Abw NRW und die Satzung Ihrer Kommune.

Welche Normen gelten? DIN 1986-30, DIN EN 1610 und DIN EN 13508-2
  • DIN 1986-30 regelt die Instandhaltung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen — Prüfung, Wartung und Dokumentation im Bestand. Sie ist die technische Grundlage, auf die kommunale Satzungen und die SüwVO Abw in der Regel Bezug nehmen, und der Bereich, für den wir das RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung führen.
  • DIN EN 1610 regelt Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen bei Neubau und Abnahme — hier wird die Dichtheit vor Inbetriebnahme mit definierten Prüfdrücken und -zeiten nachgewiesen.
  • DIN EN 13508-2 regelt die Klassifizierung und Kodierung der Zustandsbefunde aus der optischen Inspektion. Wir kodieren die Befunde unserer TV-Inspektion nach dieser Norm — ein Schaden ist damit nicht bloß auf dem Video zu sehen, sondern normkonform benannt, eingeordnet und vergleichbar.

Nach diesen Regelwerken kommen für die Prüfung grundsätzlich das Wasserdruckverfahren („W“) und das Luftdruckverfahren („L“) in Betracht; welches zulässig bzw. sinnvoll ist, hängt von Leitungsart, Material und Aufgabenstellung ab. In NRW nimmt die SüwVO Abw auf diese technischen Regeln Bezug.

Was kostet eine Dichtheitsprüfung?

Eine pauschale Preisliste gibt es bei uns nicht — wir kalkulieren nach Aufmaß. Der Aufwand hängt ab von Leitungslänge, Zugänglichkeit, Anzahl der Prüfabschnitte, notwendiger Vorreinigung und dem Prüfverfahren. Eine einzelne, gut zugängliche Leitung bedeutet einen deutlich geringeren Aufwand als ein verzweigtes Netz auf einem Betriebsgelände — deshalb erstellen wir das Angebot erst nach einer kurzen Aufnahme.

Wir rechnen zuschlagsfrei und ohne versteckte Kosten ab. Fragen Sie Ihr Angebot jetzt an — das Angebot ist kostenlos; das Formular unten ist bereits auf „Rohr- & Kanalservice“ vorausgewählt.

Wie oft muss geprüft werden? Die wiederkehrende Prüfpflicht nach SüwVO

Ein pauschales Intervall gibt es nicht — es ergibt sich aus Art des Abwassers, Lage (z. B. Wasserschutzgebiet) und kommunaler Satzung. Wir geben deshalb bewusst keinen allgemeinen Turnus vor: Wer ohne Kenntnis von Objekt, Nutzung und Satzung eine Jahreszahl nennt, rät. Welche Anforderung für Ihr Objekt gilt, klären wir mit Ihnen anhand Ihrer örtlichen Abwassersatzung.

Die Prüfpflicht nach SüwVO ist kein einmaliger Vorgang — bei Unternehmen fällt sie wiederkehrend an. Sie ist dabei auch kein Wartungsvertrag, sondern eine gesetzliche Anforderung an den Betreiber. In ihrem Zuge findet nicht nur die TV-Inspektion statt, sondern in aller Regel auch die Reinigung der Kanäle — und die Dokumentation ist fester Bestandteil. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Objekt und den dafür geltenden Anforderungen, nicht nach einem Pauschalschema.

Ob sich Prüfung, Inspektion und Reinigung an Ihrem Objekt zu einem Termin bündeln lassen, klären wir individuell. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei der Generalinspektion an Abscheideranlagen werden ohnehin die Zu- und Ablaufleitungen per TV-Inspektion mitgeprüft; dabei lassen sich unter Umständen weitere Leitungen mit befahren.

Für wen wir prüfen
  • Private Haushalte & Eigentümer: Grundleitungen und Grundstücksentwässerung am Ein- und Mehrfamilienhaus — z. B. bei Betreiberpflicht, Kauf/Verkauf oder Verdacht auf eine undichte Leitung.
  • Gewerbe & Industrie: Betriebe mit gewerblichem Abwasser — für diese Leitungen gelten in der Regel eigene, oft strengere Anforderungen; hier fällt die Prüfpflicht nach SüwVO wiederkehrend an.
  • Kommunen & öffentliche Hand: Grundstücksentwässerung öffentlicher Liegenschaften — ausschließlich im Hausanschlussbereich; kommunale Hauptkanalnetze gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.
  • Wohnungswirtschaft & Hausverwaltungen: Grundstücksentwässerung im verwalteten Bestand.
Warum Laudon? Unsere Nachweise
  • Sachkundige aus der LANUK-Landesliste: Die Zustands- und Funktionsprüfung führen bei uns Sachkundige durch, die in der Landesliste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) geführt sind — genau die Anerkennung, die die SüwVO Abw NRW für diese Prüfung voraussetzt.
  • Eigenes, geschultes Stammpersonal: ausgebildete Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (bis 2024: Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice), die stetig an Weiterbildungen teilnehmen. Es kommt kein wechselnder Fremdtrupp auf Ihr Grundstück.
  • Feste Ansprechpartner für Ihr Objekt — Sie erklären Ihre Anlage nicht bei jedem Termin neu.
  • Im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eingetragen — über die IHK Mittlerer Niederrhein, ausdrücklich für die Überprüfung von Abwasserkanälen (CPV 90491000) und die Reinigung von Abwasserkanälen (90470000) sowie für Bauarbeiten an Abwasserkanälen und -rohren und Kanalisationsarbeiten (45232400, 45232410, 45232440). Ein amtlich hinterlegter Eignungsnachweis — relevant für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber; für Kommunen arbeiten wir im Hausanschlussbereich.
  • RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung — als Fachbetrieb für Grundstücksentwässerung, genau der Bereich, in dem die Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 stattfindet.
  • Verbandsarbeit: Mitglied der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall), im Verband deutscher Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen sowie im VDRK — seit 2005.
  • Familienbetrieb seit 1963.
  • Unterlagen, mit denen Sie arbeiten können: Prüfprotokoll und LANUK-Bescheinigung zur Zustands- und Funktionsprüfung, dazu Bericht, Video, Fotos und Lageplan aus der Inspektion — Befunde nach DIN EN 13508-2 klassifiziert, ausgewertet mit WinCan VX.
  • Von der Inspektion bis zur Sanierung — ohne Anbieterwechsel: TV-Inspektion, Reinigung (Hochdruckspülung, Fräs-/Wurzelschnitt) und grabenlose Sanierung (Schlauchliner, Kurzliner/Partliner) kommen aus demselben Betrieb — der Befund aus der Inspektion ist direkt die Grundlage für den nächsten Schritt.
  • Einzugsgebiet: Dichtheitsprüfung und SüwVO-Prüfung führen wir in Nordrhein-Westfalen aus. Unsere übrigen Rohr- und Kanalleistungen — Reinigung, TV-Inspektion und Sanierung — erbringen wir darüber hinaus auch in Rheinland-Pfalz und Hessen, jeweils vom Hauptsitz Weilerswist aus.

Häufige Fragen

Wer darf eine Dichtheitsprüfung nach SüwVO Abw NRW durchführen?

Die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen setzt eine anerkannte Sachkunde voraus. Das Land NRW führt dafür über das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) eine Landesliste der anerkannten Sachkundigen; die Anerkennung ist personenbezogen. Bei Laudon führen Sachkundige die Prüfung durch, die in dieser Landesliste geführt sind.

Ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?

Es gibt keine bundeseinheitliche Pflicht für alle privaten Leitungen; die Regelungen sind Länder- und kommunale Sache. In NRW ist die SüwVO Abw NRW maßgebend — sie verpflichtet Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Wasserschutzgebiete, gewerbliches Abwasser, Neubau) zur Prüfung und Dokumentation. Die konkrete Anforderung hängt von Kommune und Abwasserart ab. Welche Anforderung für Ihr Objekt gilt, klären wir mit Ihnen.

Klärt Laudon, was meine Kommune verlangt?

Ja. Wir klären für Ihr Objekt die einschlägige Abwassersatzung, die daraus folgenden Fristen und den nötigen Prüfumfang — das gehört bei uns zur Leistung. Eine Rechtsberatung ist das nicht: Maßgeblich bleiben die SüwVO Abw NRW und die Satzung Ihrer Kommune.

Welche Unterlagen erhalte ich nach der Prüfung?

Sie erhalten ein Prüfprotokoll und eine LANUK-Bescheinigung zur Zustands- und Funktionsprüfung sowie aus der Inspektion einen schriftlichen Bericht, Video, Fotos und einen Lageplan bzw. eine Skizze. Die Befunde werden nach Bilderreferenzkatalog beurteilt, nach DIN EN 13508-2 klassifiziert und mit WinCan VX ausgewertet — fundierte Nachweise nach den aktuellen Regularien.

Was kostet eine Dichtheitsprüfung?

Wir kalkulieren nach Aufmaß — eine pauschale Preisliste gibt es nicht. Der Aufwand richtet sich nach Leitungslänge, Zugänglichkeit, Anzahl der Prüfabschnitte, notwendiger Vorreinigung und Verfahren. Nach einer kurzen Aufnahme erhalten Sie Ihr Angebot; das Angebot ist kostenlos. Wir rechnen zuschlagsfrei und ohne versteckte Kosten ab.

Wie läuft eine Dichtheitsprüfung ab?

In der Regel: Aufnahme und Klärung der geltenden Anforderung, optische Voruntersuchung per TV-Inspektion (Auswertung mit WinCan VX, Beurteilung nach Bilderreferenzkatalog, Klassifizierung nach DIN EN 13508-2), bei Bedarf Reinigung, anschließend die Prüfung des abgesperrten Abschnitts durch Sachkundige aus der LANUK-Landesliste. Zum Schluss erhalten Sie Ihre Unterlagen: Prüfprotokoll, LANUK-Bescheinigung sowie Bericht, Video, Fotos und Lageplan.

Welche Norm gilt für die Dichtheitsprüfung?

Im Bestand DIN 1986-30 (Instandhaltung der Grundstücksentwässerung), bei Neubau und Abnahme DIN EN 1610. Zustandsbefunde aus der Inspektion werden nach DIN EN 13508-2 klassifiziert. In NRW nimmt die SüwVO Abw auf diese technischen Regeln Bezug.

Wie oft muss eine Abwasserleitung geprüft werden?

Es gibt kein pauschales Intervall; es ergibt sich aus Abwasserart, Lage (z. B. Wasserschutzgebiet) und kommunaler Satzung. Wir nennen deshalb bewusst keinen allgemeinen Turnus. Bei Unternehmen fällt die Prüfpflicht nach SüwVO wiederkehrend an — in ihrem Zuge finden TV-Inspektion und Reinigung statt, die Dokumentation gehört fest dazu. Welche Anforderung für Ihr Objekt gilt, klären wir mit Ihnen.

Ist die SüwVO-Prüfung ein Wartungsvertrag?

Nein. Die SüwVO-Prüfung ist kein Wartungsvertrag, sondern eine gesetzliche Anforderung an den Betreiber, die wiederkehrend anfällt. In ihrem Zuge finden TV-Inspektion und Reinigung statt; die Dokumentation ist fester Bestandteil.

Was passiert, wenn eine Leitung undicht ist?

Zeigt die Prüfung eine Undichtigkeit, schlagen wir eine geeignete, in der Regel grabenlose Sanierung vor — mit Schlauchliner oder Kurzliner/Partliner. Danach kann die Dichtheit erneut geprüft werden.

Prüft Laudon auch für private Haushalte?

Ja. Neben Gewerbe, Industrie, Wohnungswirtschaft und Kommunen (im Hausanschlussbereich) prüfen wir ausdrücklich auch die Grundstücksentwässerung privater Haushalte.

Welche Nachweise hat Laudon für Kanalleistungen?

Unsere Zustands- und Funktionsprüfungen führen Sachkundige durch, die in der Landesliste des LANUK geführt sind. Außerdem sind wir im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eingetragen — unter anderem für die Überprüfung und die Reinigung von Abwasserkanälen — und führen das RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung. Wir sind Mitglied der DWA, im Verband deutscher Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen und seit 2005 im VDRK.

In welchem Gebiet führt Laudon Dichtheitsprüfungen durch?

Die Dichtheitsprüfung und die Prüfung nach SüwVO führen wir in Nordrhein-Westfalen aus — die SüwVO Abw ist NRW-Landesrecht. Unsere übrigen Rohr- und Kanalleistungen (Reinigung, TV-Inspektion, Sanierung) erbringen wir darüber hinaus auch in Rheinland-Pfalz und Hessen, jeweils vom Hauptsitz Weilerswist aus.

Bietet Laudon einen Notdienst an?

Nein. Wir arbeiten planbar, mit festen Terminen statt Notdienst-Zuschlägen.

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