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Abscheider-Generalinspektion

Generalinspektion Ihrer Fettabscheider, Ölabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider

Zum Schutz des Erdreichs, des Grundwassers und zur Gewährleistung eines störungsfreien Wasserkreislaufs benötigt jede Abscheideranlage in regelmäßigem Turnus eine Generalinspektion, die mindestens alle 5 Jahre durchgeführt werden muss.
Bestandteil der Generalinspektion ist laut Gesetz jeweils eine Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1999-100 bzw. DIN 4040. Im Zuge der Inspektion muss der ordnungsgemäße Zustand, der sachgemäße Betrieb und die Dichtheit der Anlage lückenlos und umfassend protokolliert werden. All diese Arbeiten führen wir kompetent und fachgerecht für Sie durch.

Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider: Was beinhaltet eine Generalinspektion?
  • Reinigung und Entleerung der Abscheideranlage
  • Überprüfung der Einbauteile
  • Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage
  • Prüfung des Betriebstagebuchs
  • Überprüfung des baulichen Zustandes
  • Fachgerechte Dokumentation, Beurteilung von Schadensrisiken
  • Überprüfung der Warneinrichtungen
Fettabscheider: Was beinhaltet eine Generalinspektion?
  • Reinigung und Entleerung der Abscheideranlage
  • Überprüfung der Einbauteile
  • Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage
  • Prüfung des Betriebstagebuchs
  • Überprüfung des baulichen Zustandes
  • Fachgerechte Dokumentation, Beurteilung von Schadensrisiken

 

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Ergibt die Generalinspektion, dass Mängel vorhanden sind, arbeiten wir ein Konzept zur fachgerechten Beseitigung aus. Passend zur Art der Mängel und den Empfehlungen unseres Konzepts übernehmen wir je nach Wunsch auch die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.

Mangelbeseitigung – diese Maßnahmen kommen in Betracht:
  • Bei Undichtigkeit übernehmen wir die Sanierung und Beschichtung der Abscheideranlage.
  • Bei fehlenden, defekten oder schadhaften Einbauteilen kümmern wir uns um die Ersatzteilbeschaffung und übernehmen ggf. den Einbau.
  • Bei Ordnungsmängeln führen wir Behörden-Rücksprachen durch, bieten Schulungen oder Wartungsverträge an.
  • Bei Unzulässigkeit der Anlage oder wenn eine Instandsetzung sich nicht lohnt übernehmen wir die Stilllegung und vermitteln Ihnen auf Wunsch Partner für die Neuplanung.

Bei Ihnen ist eine Generalinspektion fällig?

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