Zum Schutz des Erdreichs, des Grundwassers und zur Gewährleistung eines störungsfreien Wasserkreislaufs benötigt jede Abscheideranlage in regelmäßigem Turnus eine Generalinspektion, die mindestens alle 5 Jahre durchgeführt werden muss.
Bestandteil der Generalinspektion ist laut Gesetz jeweils eine Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1999-100 bzw. DIN 4040. Im Zuge der Inspektion muss der ordnungsgemäße Zustand, der sachgemäße Betrieb und die Dichtheit der Anlage lückenlos und umfassend protokolliert werden. All diese Arbeiten führen wir kompetent und fachgerecht für Sie durch.
- Reinigung und Entleerung der Abscheideranlage
- Überprüfung der Einbauteile
- Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage
- Prüfung des Betriebstagebuchs
- Überprüfung des baulichen Zustandes
- Fachgerechte Dokumentation, Beurteilung von Schadensrisiken
- Überprüfung der Warneinrichtungen