Im Bereich der Eigenüberwachung von Fettabscheidern, Ölabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern sind zwei zyklische Prüfungen für die Anlagen vorgeschrieben: die monatliche Eigenkontrolle und die aufwendiger angelegte Wartung, die je nach Art der Anlage halbjährlich oder jährlich zu erfolgen hat.
Beide Prüfungen müssen durch sachkundige Personen durchgeführt werden.
Wir bieten Ihnen die Durchführung dieser Prüfungen an, gern auch im Rahmen eines komfortablen Wartungsvertrags. Dabei unterscheidet sich der Prüfungsumfang je nach Art des Abscheiders.