Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) verpflichtet zur Überprüfung privater Abwasserleitungen — für Unternehmen fällt das wiederkehrend an. Geprüft wird das Kanalnetz auf Dichtheit, Zustand und Funktionsfähigkeit.
Das Praktische daran: In diesem Zuge findet nicht nur die TV-Inspektion statt, sondern auch die Reinigung der Kanäle — beides greift ineinander, weil eine belastbare Zustandsbeurteilung ohnehin einen gereinigten Kanal voraussetzt. Die Dokumentation ist fester Bestandteil: schriftlicher Bericht, Video, Fotos und Lageplan, Befunde klassifiziert nach DIN EN 13508-2 und ausgewertet mit WinCan VX — ein fundierter Nachweis nach den aktuellen Regularien.
Die Zustands- und Funktionsprüfung führen Sachkundige durch, die in der Landesliste des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) geführt sind. Was für Ihr Objekt konkret gilt — Abwassersatzung Ihrer Kommune, Fristen und Prüfumfang —, klären wir für Sie mit ab (Dichtheitsprüfung).
Termine bündeln? Das ist möglich, muss aber immer individuell abgeklärt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei Generalinspektionen an Abscheideranlagen prüfen wir auch die Zu- und Ablaufleitungen per TV-Inspektion — dabei lassen sich weitere Leitungen mit befahren. Wo neben dem Kanalnetz auch ein Abscheider betrieben wird, sprechen Sie uns darauf an (Abscheiderservice).