Dichtheitsprüfung für Privathaushalte in Wasserschutzgebieten
Bis Dezember 2015 müssen alle privaten Abwasseranlagen, die innerhalb eines Wasserschutzgebietes in Nordrhein-Westfalen liegen und die vor 1965 erbaut wurden, auf Betriebssicherheit und Dichtigkeit überprüft werden. Für Anlagen, die in einem Wasserschutzgebiet liegen und erst nach 1965 errichtet wurden, gilt eine verlängerte Frist bis Ende 2020.
Diese Vorschrift gilt seit 2013 und wird im neuen Paragraph 61a des Landeswassergesetzes (LWG) von Nordrhein-Westfalen festgeschrieben.
Diese Prüfung darf ausschließlich von hierfür zertifizierten Fachkräften eines sachverständigen Unternehmens durchgeführt werden, das über die notwendigen Geräte für eine optische Inspektion via Kamera oder eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 verfügt. Laudon ist gemäß §61a LWG NRW zertifiziert und bietet Ihnen eine Rundum-Service für die Dichtheitsprüfung:
- Fachgerechte Untersuchung und Prüfung der Anlage
- Protokollierung der Prüfung mit Auflistung eventueller Schäden
- Auf Wunsch direkte Sanierung der Anlage und anschließende erneute Dichtheitsprüfung
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!