Dichtheitsprüfung nach DIN
Neue Verordnung verunsichert Hausbesitzer...
Mit Inkrafttreten des § 61a
Landeswassergesetz NRW (LWG) werden Hausbesitzer
verpflichtet, die Dichtheit ihrer privaten Abwasserleitungen
nachzuweisen. Viele sind verunsichert, welche Pflichten und
Fristen für sie gelten.
Die Einführung des neuen § 61a LWG in Nordrhein-Westfalen
erfolgte mit der Absicht, undichte Kanalanschlüsse
grundsätzlich zu sanieren. Umweltschutz ist eine der
wesentlichen Gründe für die Neufassung. Obwohl der Paragraf
in seiner neuen Fassung bereits am 01.01.2008 in Kraft
getreten ist, wissen nur wenige Hausbesitzer was genau darin
steht und wie sie auf die neue Regelung reagieren sollen.
Grundsätzlich gilt, dass ausnahmslos alle Betreiber von
privaten Hausanschlüssen verpflichtet werden, einen Nachweis
für die Dichtheit zu erbringen. Der Gesetzgeber fordert
weiterhin, dass "<...> Abwasserleitungen <...>
geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigungen
eingerichtet sein" müssen. Und er verlangt, „im Erdreich
oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln
oder Fortleiten <...> nach der Errichtung von Sachkundigen auf
Dichtheit prüfen zu lassen." Über das Ergebnis der
Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die
Bescheinigung ist von dem Eigentümer oder der Eigentümerin
aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde
auf Verlangen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in
Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen.
Laut Gesetz sind bei privaten Anschlüssen zwei Fristen zu
beachten: Wer im Wasserschutzgebiet wohnt und einen
Anschluss betreibt, der vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurde, musste bereits bis zum 31.
Dezember 2005 eine solche Bescheinigung vorweisen können,
alle anderen bis Ende 2015. Wie hoch diese Kosten sind,
hängt vom Zustand der Rohrleitungen ab. Darüber aber sollte
ein Hausbesitzer eigentlich im Bilde sein.
Die Gemeinden haben das Recht, nur Prüfungen anzuerkennen,
die durch von ihr zugelassenen Sachkundigen vorgenommen
wurden. Hauseigentümer sollten also darauf achten, dass sie
nur zugelassene Fachbetriebe mit der Prüfung ihres
Hausanschlusses beauftragen. Viele Hausbesitzer unternehmen erst mal nichts, weil sie
den Aufwand nicht kennen und die Kosten scheuen. Dabei ist
es sinnvoll, sich umfassend über dieses Thema zu
informieren.
Übrigens: Wir bieten u.a. eine kostenlose Erstberatung!
Sinnvoll ist es auf jeden
Fall, zunächst eine TV
Kanalinspektion der Abwasserleitungen durchführen zu lassen,
damit man den Zustand der Leitungen kennt und feststellt, ob
überhaupt – und falls ja – welche Maßnahmen
notwendig werden.
Mit der visuellen Begutachtung können wir optisch Schäden
feststellen.
Es ist jedoch damit nicht möglich die Dichtheit zu
überprüfen, denn es kann sowohl Abwasser aus dem Kanal im
Boden versickern oder aber auch Grund- oder Drainagewasser
in den Kanal gelangen.
Nur mit einer Dichtheitsprüfung kann man Gewissheit
erlangen.
Mit unserer Druckprüfanlage und speziell geschultem
Personal können wir sowohl mit Wasser, als auch mit Luft
eine Überprüfung der jeweiligen Abwasserleitung entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften und Regelwerken vornehmen.
Bei der Prüfung der Rohrleitungen auf Dichtheit kommen die
dafür geltenden Vorschriften DIN EN 1610, ATV-M 143 T6 und
DIN 1986 T30 zur Anwendung. Als Prüfmedium wird Wasser
und/oder Luft verwendet.
Häufig
gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung
Weshalb wird bei meinem Haus eine Dichtheitsprüfung
durchgeführt?
Warum muss ich diese machen?
Diese Prüfungen werden gemacht, um sicher zu gehen, dass
kein Abwasser aus dem Kanal in den Grundwasserbereich
eindringt und dieses verschmutzt oder verseucht. Sie tragen
mit der Dichtheitsprüfung aktiv zur Reinheit und zum Schutz
unseres Trinkwassers bei. Ebenso wird durch diese Prüfungen
sichergestellt, dass kein sauberes Grundwasser von außen
durch undichte Leitungen eindringt und somit Kanalnetze und
Kläranlagen überlastet.
Fremdwasser hat eine Menge
unangenehmer Konsequenzen:
- Überlastung der Kanalnetze und
Kläranlagen
- Überdimensionierte Anlagen (Kosten !) ….
Wie viel Zeit nimmt eine Dichtheitsprüfung in Anspruch?
Muss ich dazu Urlaub nehmen?
Bei guter Zugänglichkeit der Messpunkte dauert eine
kompl. Dichtheitsprüfung ca. 2,5 bis 3 Stunden. Auch hier
spielt die Größe der Anlage eine Rolle. Wir gehen bei dieser
Zeitschätzung von einer ungefähren Größe von bis zu 10 Meter
Grundleitung aus.
Was muss ich evtl. selber vorbereiten?
Die Zugänglichkeit zu den Revisionsöffnungen muss frei
geräumt oder hergestellt werden. Die Öffnungen für eine
Untersuchung müssen nach den Regeln der Technik mind. einen
Durchmesser von 100 mm betragen. Bei Nichtvorhandensein von
Revisionsöffnungen können von uns solche
Zugangsmöglichkeiten gegen Aufpreis hergestellt werden.
Wie ist der Ablauf der Arbeit?
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1. |
Ihre Abwasserleitung wird mit einem
Hochdruckgerät gespült, um eine gute Sicht zu
schaffen und |
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Schritt zwei einzuleiten. |
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2. |
Nach Schritt eins folgt eine genaue
TV Kanalinspektion der Grundleitung mit Video -
Aufzeichnung
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(CD-ROM oder DVD), von der Sie im Übrigen auch
eine Kopie erhalten. |
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3. |
Zuletzt erfolgt dann die Dichtheitsprüfung. |
Wie sieht ein Zertifikat zur Bescheinigung der Dichtheit
aus?
Das Zertifikat wird in Form eines Prüfdiagramms
erstellt. Dort werden sämtliche Prüfdaten ermittelt und
dokumentiert. Als geprüftes und zertifiziertes Unternehmen
darf LAUDON Ihnen dieses Zertifikat ausstellen und per
Unterschrift für Ihr Haus bzw. Objekt die Dichtheit Ihrer
Leitungen bescheinigen.
Wie lange hat ein solches Zertifikat Gültigkeit bzw. wann
muss erneut geprüft werden?
Vom Gesetzgeber sind 20 Jahre Gültigkeit vorgesehen, es
sei denn, die Grundleitung wird verändert oder erneuert.
Wenn meine Abwasserleitung undicht ist, was passiert dann?
LAUDON bietet für diesen Fall Instandsetzungsmethoden
an, die für Sie am besten geeignet und gleichzeitig
kostengünstig sind. Vorzugsweise werden von uns grabenlose
Sanierungsverfahren angewendet.
Zahlt dies meine Versicherung?
Zusatzklauseln in Haus- und Gebäudeversicherung regeln
die Leistungen der Versicherer. Wenden Sie sich hierzu bitte
vertrauensvoll an Ihren Kundenberater Ihrer Versicherung.
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