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Dichtheitsprüfung nach DIN

Neue Verordnung verunsichert Hausbesitzer...

Mit Inkrafttreten des § 61a Landeswassergesetz NRW (LWG) werden Hausbesitzer verpflichtet, die Dichtheit ihrer privaten Abwasserleitungen nachzuweisen. Viele sind verunsichert, welche Pflichten und Fristen für sie gelten.

Die Einführung des neuen § 61a LWG in Nordrhein-Westfalen erfolgte mit der Absicht, undichte Kanalanschlüsse grundsätzlich zu sanieren. Umweltschutz ist eine der wesentlichen Gründe für die Neufassung. Obwohl der Paragraf in seiner neuen Fassung bereits am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, wissen nur wenige Hausbesitzer was genau darin steht und wie sie auf die neue Regelung reagieren sollen.

Grundsätzlich gilt, dass ausnahmslos alle Betreiber von privaten Hausanschlüssen verpflichtet werden, einen Nachweis für die Dichtheit zu erbringen. Der Gesetzgeber fordert weiterhin, dass "<...> Abwasserleitungen <...> geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigungen eingerichtet sein" müssen. Und er verlangt, „im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten <...> nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen." Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung ist von dem Eigentümer oder der Eigentümerin aufzubewahren und  der Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen.

Laut Gesetz sind bei privaten Anschlüssen zwei Fristen zu beachten: Wer im Wasserschutzgebiet wohnt und einen Anschluss betreibt, der vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurde, musste bereits bis zum 31. Dezember 2005 eine solche Bescheinigung vorweisen können, alle anderen bis Ende 2015. Wie hoch diese Kosten sind, hängt vom Zustand der Rohrleitungen ab. Darüber aber sollte ein Hausbesitzer eigentlich im Bilde sein.

Die Gemeinden haben das Recht, nur Prüfungen anzuerkennen, die durch von ihr zugelassenen Sachkundigen vorgenommen wurden. Hauseigentümer sollten also darauf achten, dass sie nur zugelassene Fachbetriebe mit der Prüfung ihres Hausanschlusses beauftragen. Viele Hausbesitzer unternehmen erst mal nichts, weil sie den Aufwand nicht kennen und die Kosten scheuen. Dabei ist es sinnvoll, sich umfassend über dieses Thema zu informieren.


Übrigens: Wir bieten u.a. eine kostenlose Erstberatung!


Sinnvoll ist es auf jeden Fall, zunächst eine TV Kanalinspektion der Abwasserleitungen durchführen zu lassen, damit man den Zustand der Leitungen kennt und feststellt, ob überhaupt – und falls ja – welche Maßnahmen notwendig werden.

Mit der visuellen Begutachtung können wir optisch Schäden feststellen. Es ist jedoch damit nicht möglich die Dichtheit zu überprüfen, denn es kann sowohl Abwasser aus dem Kanal im Boden versickern oder aber auch Grund- oder Drainagewasser in den Kanal gelangen.


Nur mit einer Dichtheitsprüfung kann man Gewissheit erlangen.


Mit unserer Druckprüfanlage und speziell geschultem Personal können wir sowohl mit Wasser, als auch mit Luft eine Überprüfung der jeweiligen Abwasserleitung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Regelwerken vornehmen.

Bei der Prüfung der Rohrleitungen auf Dichtheit kommen die dafür geltenden Vorschriften DIN EN 1610, ATV-M 143 T6 und DIN 1986 T30 zur Anwendung. Als Prüfmedium wird Wasser und/oder Luft verwendet.
 

Prüfprotokoll
 

Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung


Weshalb wird bei meinem Haus eine Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Warum muss ich diese machen?

Diese Prüfungen werden gemacht, um sicher zu gehen, dass kein Abwasser aus dem Kanal in den Grundwasserbereich eindringt und dieses verschmutzt oder verseucht. Sie tragen mit der Dichtheitsprüfung aktiv zur Reinheit und zum Schutz unseres Trinkwassers bei. Ebenso wird durch diese Prüfungen sichergestellt, dass kein sauberes Grundwasser von außen durch undichte Leitungen eindringt und somit Kanalnetze und Kläranlagen überlastet.

Fremdwasser hat eine Menge unangenehmer Konsequenzen:

- Überlastung der Kanalnetze und Kläranlagen
- Überdimensionierte Anlagen (Kosten !) ….


Wie viel Zeit nimmt eine Dichtheitsprüfung in Anspruch?
Muss ich dazu Urlaub nehmen?

Bei guter Zugänglichkeit der Messpunkte dauert eine kompl. Dichtheitsprüfung ca. 2,5 bis 3 Stunden. Auch hier spielt die Größe der Anlage eine Rolle. Wir gehen bei dieser Zeitschätzung von einer ungefähren Größe von bis zu 10 Meter Grundleitung aus.


Was muss ich evtl. selber vorbereiten?

Die Zugänglichkeit zu den Revisionsöffnungen muss frei geräumt oder hergestellt werden. Die Öffnungen für eine Untersuchung müssen nach den Regeln der Technik mind. einen Durchmesser von 100 mm betragen. Bei Nichtvorhandensein von Revisionsöffnungen können von uns solche Zugangsmöglichkeiten gegen Aufpreis hergestellt werden.


Wie ist der Ablauf der Arbeit?
 

1.

Ihre Abwasserleitung wird mit einem Hochdruckgerät gespült, um eine gute Sicht zu schaffen und

 

Schritt zwei einzuleiten.

2.

Nach Schritt eins folgt eine genaue TV Kanalinspektion der Grundleitung mit Video - Aufzeichnung

 

(CD-ROM oder DVD), von der Sie im Übrigen auch eine Kopie erhalten.

3.

Zuletzt erfolgt dann die Dichtheitsprüfung.


Wie sieht ein Zertifikat zur Bescheinigung der Dichtheit aus?

Das Zertifikat wird in Form eines Prüfdiagramms erstellt. Dort werden sämtliche Prüfdaten ermittelt und dokumentiert. Als geprüftes und zertifiziertes Unternehmen darf LAUDON Ihnen dieses Zertifikat ausstellen und per Unterschrift für Ihr Haus bzw. Objekt die Dichtheit Ihrer Leitungen bescheinigen.


Wie lange hat ein solches Zertifikat Gültigkeit bzw. wann muss erneut geprüft werden?

Vom Gesetzgeber sind 20 Jahre Gültigkeit vorgesehen, es sei denn, die Grundleitung wird verändert oder erneuert.


Wenn meine Abwasserleitung undicht ist, was passiert dann?

LAUDON bietet für diesen Fall Instandsetzungsmethoden an, die für Sie am besten geeignet und gleichzeitig kostengünstig sind. Vorzugsweise werden von uns grabenlose Sanierungsverfahren angewendet.


Zahlt dies meine Versicherung?

Zusatzklauseln in Haus- und Gebäudeversicherung regeln die Leistungen der Versicherer. Wenden Sie sich hierzu bitte vertrauensvoll an Ihren Kundenberater Ihrer Versicherung.

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